2. Existenzgründercoaching in Niedersachsen
Von der niedersächsischen Förderbank (NBank) können Existenzgründerinnen und Existenzgründer (inklusive Betriebsübernahmen, Franchise und Beteiligungen) im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, die innerhalb der letzten drei Jahre in Niedersachsen ein Unternehmen mit tragfähiger Geschäftsidee gegründet und ein Darlehen, Beteiligungskapital, Überbrückungsgeld (ÜG) oder einen Existenzgründungszuschuss (EXGZ) erhalten haben durch einen Zuschuss zu den Kosten für ein Coaching gefördert werden.
Der Zuschuss beträgt bei Gründern aus der Arbeitslosigkeit 83,33 %. - höchstens Euro 5000. Bei allen anderen Gründer beträgt der Zuschuss 50 % - höchstens jedoch Euro 3.000.
Das Coaching wird nur gefördert, wenn es durch einen - bei der NBank anerkannten und akkreditierten - Coach durchgeführt wird. Diese Voraussetzungen werden von uns erfüllt.
Bei der Beantragung und dem Abruf der Fördermittel sind wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls behilflich.
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